RIVA
GrundgesetzArt. 1 GG

Menschenwürde

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

GrundgesetzArt. 2 GG

Freie Persönlichkeitsentfaltung

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt.

Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eingriffe dürfen nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen.

Strafgesetzbuch§ 1 StGB

Grundsatz der Strafbarkeit

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit vor der Tat gesetzlich bestimmt war.

Verkehrsrecht§ 7 VR

Rücksicht im Straßenverkehr

Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder unnötig behindert werden.